Online-Nachricht - Mittwoch, 28.02.2018

Berufsrecht | Noch kein Termin für die Wiederinbetriebnahme des beA (hib)

Die Bundesregierung will sicherstellen, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) so zügig wie möglich wieder in Betrieb genommen werden kann. Ein konkreter Termin für die Wiederinbetriebnahme des beA sei noch nicht bekannt, schreibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks 19/898) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/677).

Die Aufsicht des Ministeriums über die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die das beA Ende vergangenen Jahres wegen eines erheblichen Sicherheitsrisikos offline geschaltet hatte, beschränkt sich danach darauf, dass Gesetz und Satzung beachtet werden. Einen Anlass für die Anpassung der Elektronischer-Rechtsverkehrs-Verordnung (ERVV) bis zur tatsächlichen Verfügbarkeit des beA sehe die Bundesregierung nicht. Die BRAK ist für die Einrichtung des mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eingeführten beA zuständig.

Der Stand der beA-Einführung hatte auch auf der 2. Sitzung des Rechtsausschusses breiten Raum eigenommen. Auf der Grundlage des Berichts der Bundesregierung und der BRAK zu den Ursachen der Sicherheitsmängel beim beA hatten der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange, BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer und Martin Schafhausen, Mitglied des Vorstands des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Fragen der Abgeordneten beantwortet.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 110 (il)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAG-77176