Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Mähwerk“ – zur Patentfähigkeit - fehlende erfinderische Tätigkeit – naheliegende Problemlösung für den FachmannPatentnichtigkeitsklageverfahren – „Nitrid-Halbleiterlaser-Vorrichtung (europäisches Patent)“ – zur Frage der unzulässigen Erweiterung bei Kombination beliebiger Abschnitte einer Patentschrift
Tatbestand
Der Beklagte ist eingetragener Inhaber des deutschen Patents 38 35 367 mit der Bezeichnung Vorrichtung für Mähwerke zur Bodenanpassung der Schneidwerke, das am 18. Oktober 1988 angemeldet worden ist und die innere Priorität der deutschen Voranmeldung P 38 08 423.6 vom 14. März 1988 in Anspruch nimmt. Das Patent ist am 18. Oktober 2008 durch Zeitablauf erloschen. Mit Beschluss vom 28. Mai 2009 hat das Bundespatentgericht in dem Einspruchsverfahren 8 W (pat) 302/04 (K4) das Patent in beschränkter Fassung aufrechterhalten. Das Streitpatent umfasst danach in der am 13.01.2011 veröffentlichten berichtigten Fassung (C9-Schrift) 36 Patentansprüche, von denen mit der gegenständlichen Teilnichtigkeitsklage die Ansprüche 1 bis 5, 24, 31 und 34 bis 36 angegriffen sind.
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