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Finanzbehörde Hamburg , KSR 3/2018 S. 12

Handel mit Bitcoins auf der privaten Vermögenssphäre

Die Kryptowährung Bitcoin ist eine unregulierte und von staatlichen Institutionen und Kreditinstituten unabhängige „Ersatzwährung“, die starken Kursschwankungen unterliegt. Der Kurs richtet sich allein nach Angebot und Nachfrage, daher stellen Bitcoins auch Spekulationsobjekte dar und bei einem Kurssturz drohen hohe finanzielle Verluste. Die virtuelle Währung Bitcoin unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin und ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, denn es fehlt an einer Annahmepflicht. Bitcoins werden permanent neu generiert, bis maximal 21 Mio. Bitcoins vorhanden sind. Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Bitcoins führt zu sonstigen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften, sofern Erwerb und Veräußerung innerhalb eines Jahres stattfanden (§ 22 Nr. 2 i. V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Vorausset...

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