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FG Münster 11.12.2017 13 K 1045/15, KSR 3/2018 S. 12
Kosten eines Sicherheitsdienstes als außergewöhnliche Belastungen
Nach Ansicht des FG Münster führen die Kosten für die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes zu außergewöhnlichen Belastungen, wenn die Aufwendungen notwendig und angemessen sind, um eine Gefahr für Leib und Leben abzuwehren.