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FG Rheinland-Pfalz 25.01.2018 6 K 2234/17, nrkr., KSR 3/2018 S. 12
Häusliches Arbeitszimmer mit nur geringfügiger beruflicher Nutzung
Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers sind nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz nicht als Betriebsausgaben bei den gewerblichen Einkünften aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage zu berücksichtigen, wenn eine geringfügige betriebliche Nutzung des Arbeitszimmers vorliegt und der Raum vereinzelt privat genutzt wird.