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KSR Nr. 3 vom Seite 10

Festsetzungsfrist bei Schwarzgeld im Nachlass

Verlängerung der Frist wirkt gegen alle Miterben

Susanne Christ

Bei einer Steuerhinterziehung wird die Festsetzungsfrist auf zehn Jahre verlängert. Befinden sich im Nachlass Einkommensteuerschulden, für die die Miterben als Gesamtschuldner haften, verlängert sich die Festsetzungsfrist für alle Miterben, auch wenn nur einen von ihnen der Vorwurf der Steuerhinterziehung trifft.

Steuerhinterziehung des Erblassers führt nicht automatisch zu einer Steuerhinterziehung des (Mit-)Erben

Begeht der Erblasser bei Abgabe der Einkommensteuererklärung eine Steuerhinterziehung, haften die Erben für die hinterzogene Einkommensteuer, wenn sie gegenüber dem Erblasser noch nicht festgesetzt worden war, als Gesamtschuldner. Haben die Erben jedoch keine Kenntnis von der Steuerhinterziehung des Erblassers, trifft sie nicht der strafrechtliche Vorwurf der Steuerhinterziehung; die für Steuerhinterziehung vorgesehene Verlängerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre (bzw. fünf Jahre bei leichtfertiger Steuerhinterziehung) findet keine Anwendung. Anders ist es, wenn der Erbe selbst eine Steuerhinterziehung begeht. Der BFH hat nun entschieden, dass die Verlängerung der Festsetzungsfrist gegenüber allen Miterben gilt, wenn nur ein Miterbe die S...

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