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FG Hamburg 29.08.2017 2 K 238/16, BBK 5/2018 S. 201

Außenprüfung | Hinzuschätzung beim Taxibetrieb

Bei einem Taxibetrieb ist eine Hinzuschätzung möglich, wenn der Taxiunternehmer lediglich die Schichtzettel aufbewahrt, nicht aber die Unterlagen zu den wöchentlichen Abrechnungen mit den Fahrern.

[i]Tägliche Erfassung im Kassenbuch oder Schichtzettel und AbrechnungenNach dem FG Hamburg erfüllt ein Taxiunternehmer als Einzelunternehmer mit 4/3-Rechnung seine Aufzeichnungspflicht entweder dadurch, dass er die Bareinnahmen und -ausgaben täglich erfasst und im Kassenbuch einträgt. Oder er lässt Schichtzettel fertigen und führt Abrechnungen mit den Fahrern.

[i]Taxen werden am Flughafen registriertIm Streitfall bestanden zudem erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der erklärten Einnahmen: Denn der Taxiunternehmer war insgesamt 112 mal am Flughafen mit seiner Taxe registriert worden, ohne dass er diese Fahrten bei den Schichtzetteln erfasst hatte.

[i]Gutachten von Linne + Krause als SchätzungsmaßstabDie Höhe der Schätzung...

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