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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 06 | Bausparverträge: Steuerliche Behandlung von Vergleichszahlungen bei Kündigung durch Bausparkasse

Kommt es durch die Kündigung eines Bausparvertrags zu einer Vergleichszahlung, die zusätzlich zum Bausparguthaben und den bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstandenen Zinsen gezahlt wird, ist nach Meinung der obersten Finanzbehörden der Länder davon auszugehen, dass es sich bei dieser Zahlung um einen Ausgleich für die aufgrund der Kündigung entgehenden Zinsen handelt. Die Vergleichszahlung stelle daher eine steuerpflichtige Entschädigung dar.

Die einseitige Kündigung gut verzinster Altv erträge durch Bausparkassen sorgt nach wie vor für große Verärgerung bei Bausparern. Wenn die Verträge seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind, ist diese Praxis aber zulässig. Den Bausparkassen steht dann ein gesetzliches Kündigungsrecht zu. Das hatte im letzten Jahr der Bundesgerichtshof entschieden.

Auch in anderen Fällen versuchen die Anbieter aber Alt-Verträge mit vergleichsweise hohem Guthabenzins loszuwerden. Der Streit wird häufig – gerichtlich oder außergerichtlich – durch einen Vergleich beendet. Die Bausparkasse zahlt eine Entschädigung. Zusätzlich zum Bausparguthaben und zu den bis zu dem Zeitpunkt der Beendigun...

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