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WP Praxis Nr. 3 vom Seite 88

Das neue Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz

Zusammenfassende Grundlagen und Mitteilungspflichten in der Praxis

RA/WP/FAStR Harald Schumm

Mit dem zum in Kraft getretenen neuen Geldwäschegesetz (GwG) wurde auch das neue, eigenständige elektronische Transparenzregister als ein wesentlicher Bestandteil eingeführt. Das Transparenzregister soll Angaben zu den Eigentümerstrukturen bestimmter Rechtsgebilde für bestimmte Einsichtnahmeberechtigte offenlegen. Wer unter welchen Voraussetzungen das Transparenzregister einsehen kann, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Behörden sind in jedem Fall berechtigt, das Register einzusehen. Das Transparenzregister ist jedenfalls die zentrale Stelle zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über wirtschaftlich Berechtigte; durch Transparenz sollen insbesondere Geldwäsche und Terrorfinanzierung verhindert werden. Neben der Informationseinholung über wirtschaftlich Berechtigte besteht die daraus resultierende Mitteilungspflicht gegenüber dem Transparenzregister. Hilfestellungen finden sich auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes (BVA) zum einen und auf der Internetpräsenz des Transparenzregisters zum anderen. Kaum sind die Regelungen in Kraft getreten und haben in der Praxis teilweise hohe Unsicherheitsmomente zurückgelassen, wird scho...

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