Michael Puke, Jens Lohel, Peter Mönkediek
Klausurentraining für Steuerfachangestellte
16. Aufl. 2018
ISBN der Online-Version: 978-3-482-61995-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64666-9
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Klausurentraining für Steuerfachangestellte (16. Auflage)
Klausursatz I: Lösung Steuerwesen
Teil I: Einkommensteuer, Abgabenordnung (53,0 Punkte)
Sachverhalt A (5,0 Punkte)
Aufgabe 1:
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Wer einen gewerblichen
Betrieb eröffnet, hat dies auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck der Gemeinde
mitzuteilen, in der der Betrieb eröffnet wird, hier also der Stadt Dortmund,
§ 138 Abs. 1 AO. | 2,0 P |
Aufgabe 2:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewerbliche Unternehmer,
die nach den Feststellungen der Finanzbehörde einen Gewinn aus Gewerbebetrieb
von mehr als 60 000 € im Wirtschaftsjahr erzielt haben, sind
verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen (§ 141 Abs. 1
Nr. 4 AO). | 1,0 P |
Die Verpflichtung ist vom
Beginn des Wirtschaftsjahres an zu erfüllen, das auf die Bekanntgabe der
Mitteilung folgt, durch die die Finanzbehörde auf den Beginn dieser
Verpflichtung hingewiesen hat (§ 141 Abs. 2 AO). Demnach ist Theo
Tüftler mit Beginn des Wirtschaftsjahres 2019 zur Buchführung
verpflichtet. | 2,0 P |
Sachverhalt B (16,0 Punkte)
Aufgabe 1:
Es handelt sich um eine Entnahme, die mit dem Teilwert von 50 € zzgl. darauf entfallender Umsatzsteuer i. H. von (50 € × 19 % =) 9,50 € als Betriebseinnahme zu erfassen ist.
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Gewinnauswirkung insgesamt: | +
59,50 € | 3,0
P |
Aufgabe 2:
Di...