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Themenmonitor - Dienstag, 10.04.2018

BVerfG | Zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer entschieden.

Hintergrund: Die Grundsteuer ist mit einem jährlichen Aufkommen von rund 13 Mrd. Euro eine der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen. Die der Besteuerung derzeit zugrunde gelegten Einheitswerte basieren auf Wertverhältnissen aus den Jahren 1964 (für Westdeutschland) und 1935 (für Ostdeutschland). Der BFH hält in seinen Anträgen auf konkrete Normenkontrolle die Einheitsbewertung des Grundvermögens wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) spätestens ab dem Bewertungsstichtag bzw. für verfassungswidrig.

Am hat das BVerfG eine mündliche Verhandlung über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer abgehalten.

Am