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BFH 11.10.2017 IX R 51/15, StuB 4/2018 S. 149

Auflösung einer Kapitalgesellschaft; nachträgliche Anschaffungskosten; Feststellung der Krise bei der Betriebsgesellschaft im Fall einer Betriebsaufspaltung

Ergibt sich die buchmäßige Überschuldung der Betriebskapitalgesellschaft vor allem aus der Aufspaltung des Betriebs in zwei rechtlich selbständige Unternehmen, so ist es nicht zu beanstanden, wenn eine Krise des Betriebsunternehmens verneint wird, solange das Besitzunternehmen noch kreditwürdig ist und seinen Kredit vereinbarungsgemäß und nach Bedarf dem Betriebsunternehmen zur Verfügung stellt (Bezug: § 17 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 EStG).

Praxishinweise

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn oder Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft zu mindestens 1 % beteiligt war (§ 17 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 17 Abs. 4 Satz 1 EStG). Auflösungsgewinn i. S. des § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG ist der Betrag, um den der gemeine Wert des dem Stpfl. zugeteilten oder zur...BGBl 2008 I S. 2026

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