Online-Nachricht - Montag, 19.02.2018

Einkommensteuer | Anrechnung von Schweizer Abzugsteuer (BMF)

Das BMF hat sein Schreiben zur Anrechnung von Schweizer Abzugsteuer entsprechend § 36 EStG auf die Einkommensteuer aktualisiert (-CHE/07/10015-02).

Hintergrund: Steht das Besteuerungsrecht an Vergütungen von Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule nach Artikel 19 Absatz 5 i. V. m. Artikel 15a DBA-Schweiz und der Konsultationsvereinbarung zur Auslegung von Artikel 19 DBA-Schweiz v. der BRD zu, ist die in der Schweiz erhobene Abzugsteuer von höchstens 4,5 Prozent des Bruttobetrages nach Artikel 15a Absatz 3 Buchstabe a DBA-Schweiz entsprechend § 36 EStG unter Ausschluss von § 34c EStG - wie eine deutsche Abzugsteuer - anzurechnen.

Nach § 36 Absatz 2 Nummer 2 EStG setzt eine Anrechnung einer Abzugsteuer voraus, dass die Abzugsbeträge auf die bei der Veranlagung zur Einkommensteuer erfassten Einkünfte entfallen und für sie keine Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist. Eine Anrechnung kommt danach nur in Betracht, wenn die Einkünfte auch tatsächlich bei der Veranlagung erfasst sind. Tatsächlich erfasst sind die im Steuerabzug belasteten Einnahmen, wenn sie Teil der Besteuerungsgrundlage geworden sind, unabhängig davon, ob sie sich etwa bedingt durch Freibeträge auf die Höhe der festgesetzten Steuer ausgewirkt haben.

Das BMF nimmt zu folgenden Punkten Stellung:

  • Anrechnung Schweizer Abzugsteuer beim Obligatorium (Säule 2a)

    • Leibrenten

    • Kapitalabfindungen

  • Anrechnung Schweizer Abzugsteuer beim Überobligatorium (Säule 2b)

    • Leibrenten

    • Kapitalabfindungen

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB EAAAG-72890