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Einkommensteuer; | für Bauherrengemeinschaften treuhänderisch tätiger Steuerberater (§§ 15, 18 EStG)
Auch wenn die von einem StB im Rahmen der Treuhandtätigkeit für eine Bauherrengemeinschaft ausgeübten Tätigkeiten zu den typischerweise von StB ausgeübten Tätigkeiten gehören, kann dies, Trennbarkeit vorausgesetzt, allenfalls zu Zuordnung eines entsprechenden Teils der Treuhandeinnahmen zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit als StB, nicht aber zur Qualifizierung der gesamten Treuhandtätigkeit als freiberufliche StB-Tätigkeit i.S. des § 18 Abs.1 Nr.1 EStG führen. Die Treuhandtätigkeit kann auch nicht als eine einem Katalogberuf ähnliche Tätigkeit angesehen werden (). Übt ein StB eine als gewerblich zu qualifizierende Treuhandtätigkeit im Rahmen einer StB-Sozietät in Erfüllung seiner gesellschaftsvertraglichen Mitwirkungspflicht aus, so ist die gesamte Tätigkeit der G...