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BFH 04.04.1989 X R 14/85
Einkommensteuer; | Abzug von Grabpflegekosten (§ 10 EStG)
Vom Erben auf Grund testamentarischer Anordnung erbrachte Grabpflegeaufwendungen können nach dem jedenfalls solange nicht als dauernde Last abgezogen werden, als sie den Wert des Nachlasses nicht übersteigen (Fortführung des , BStBl 1968 II S.259).