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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 334/16 EFG 2018 S. 355 Nr. 5

Gesetze: EStG § 3 Nr. 12, EStG § 3 Nr. 26

Steuerfreiheit von Entgelten für ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeiten von hauptamtlichen Mitarbeitern des Rettungsdienstes

Leitsatz

1. Die Übernahme einer ehrenamtlichen Schicht durch hauptamtliche Mitarbeiter des Rettungsdienstes stellt keine Nebentätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG, sondern eine zusätzliche Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsverhältnisses dar. Die hieraus erzielten Einnahmen sind daher nicht nach dieser Vorschrift steuerbefreit.

2. Die Ausübung des Rettungsdienstes stellt mangels Ausstattung mit staatlichen Hoheitsrechten keinen hoheitlichen Dienst im Sinne des § 3 Nr. 12 S. 2 EStG dar, so dass die von den hauptamtlichen Rettungskräften im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit bezogenen Vergütungen nicht gemäß § 3 Nr. 12 EStG von der Steuer befreit sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 355 Nr. 5
HAAAG-72328

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 08.06.2017 - 4 K 334/16

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