Steuerfreiheit von Entgelten für ehrenamtlich
ausgeübte Tätigkeiten von hauptamtlichen Mitarbeitern des Rettungsdienstes
Leitsatz
1. Die
Übernahme einer ehrenamtlichen Schicht durch hauptamtliche Mitarbeiter
des Rettungsdienstes stellt keine Nebentätigkeit im Sinne des §
3 Nr. 26 EStG, sondern eine zusätzliche Tätigkeit im Rahmen des
Arbeitsverhältnisses dar. Die hieraus erzielten Einnahmen sind daher
nicht nach dieser Vorschrift steuerbefreit.
2. Die
Ausübung des Rettungsdienstes stellt mangels Ausstattung mit staatlichen Hoheitsrechten
keinen hoheitlichen Dienst im Sinne des § 3 Nr. 12 S. 2 EStG dar,
so dass die von den hauptamtlichen Rettungskräften im Rahmen der
ehrenamtlichen Tätigkeit bezogenen Vergütungen nicht gemäß § 3 Nr.
12 EStG von der Steuer befreit sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 355 Nr. 5 HAAAG-72328
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 08.06.2017 - 4 K 334/16
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