Online-Nachricht - Donnerstag, 08.02.2018

Berufsrecht | Offenlegung meldepflichtiger Steuergestaltungsmodelle (WPK)

Die WPK, die BStBK und die BRAK haben gemeinsam zur geplanten Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ("DAC VI") Stellung genommen.

Hintergrund: Am hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle („DAC VI“) vorgelegt, der insbesondere Meldepflichten für bestimmte, grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle vorsieht.
Die Kommission beabsichtigt damit, die sogenannten „Intermediäre“ – dies sind im Wesentlichen die Angehörigen der wirtschaftsprüfenden und steuerberatenden Berufe – von der Umsetzung und die Steuerzahler von der Nutzung bestimmter, legaler Steuergestaltungsmodelle abzuschrecken. Zu diesem Zweck sollen die Intermediäre verpflichtet werden, Informationen über die offenzulegenden Modelle an die zuständigen Steuerbehörden zu melden.

Der Richtlinienvorschlag soll im März 2018 im Rat der Europäischen Union beschlossen werden.

Die WPK, die BStBK und die BRAK äußern insbesondere folgende Kritik:

  • Die in dem Richtlinienvorschlag vorgesehene Meldepflicht kollidiert mit der Verschwiegenheitsverpflichtung, der Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte nach § 203 StGB sowie nach den jeweiligen berufsrechtlichen Vorschriften unterliegen.

  • Die derzeitige Ausgestaltung würde zu einer beinahe unbegrenzten Anzahl von meldepflichtigen Modellen führen. Im Ergebnis führt dies dazu, dass die Verwaltung mit einer Flut von Meldungen konfrontiert wäre (sogenanntes „Overreporting“).

  • Sowohl die von der Kommission vorgesehene Meldefrist von fünf Tagen als auch die vom Rat vorgesehene Verlängerung auf fünfzehn Tage ist zu kurz.

Hinweis:

Die vollständige Stellungnahme ist auf der Homepage der WPK veröffentlicht.
Auch die vom Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments vorgeschlagene Meldepflicht explizit für Abschlussprüfer lehnen die Kammern strikt ab.
Eine Stellungnahme des IDW zur Anzeigepflicht für Abschlussprüfer finden Sie auf der Homepage des IDW.

Quelle: WPK online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB FAAAG-72184