Online-Nachricht - Mittwoch, 07.02.2018

DBA | Stand der Doppelbesteuerungsabkommen zum (BMF)

Das BMF hat eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am veröffentlicht ().

Das BMF führte hierzu u.a. aus:

  • Verschiedene der angeführten Abkommen werden nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein.

  • In geeigneten Fällen sind Steuerfestsetzungen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiss ist, wann ein unterzeichnetes Abkommen in Kraft treten wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind im Bescheid anzugeben.

  • Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Inhalt eines unterzeichneten Abkommens bereits berücksichtigt werden soll, ist nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles zwischen BMF und Ländern abgestimmt zu entscheiden.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF verfügbar.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB EAAAG-72115