Vorsteuerabzug bei Lieferung von Textilbekleidung im
Niedrigpreissegment
Leitsatz
Im Bereich des Handels von Kleidungsstücken im Niedrigpreissegment ist die Rechnung als Belegnachweis zum Vorsteuerabzug
nur geeignet, wenn die zu einer Identifizierung notwendigen und erforderlichen Merkmale beschrieben werden. Eine bloße Angabe
der Gattung (z.B.: Hose, Bluse) reicht dazu nicht aus.
Was zur Erfüllung der Voraussetzungen an eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung erforderlich ist, richtet sich nach den
Umständen des jeweiligen Einzelfalls; maßgeblich ist, dass eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung
ermöglicht wird.
Fundstelle(n): DB 2018 S. 17 Nr. 4 DStR 2018 S. 9 Nr. 29 DStRE 2018 S. 1046 Nr. 17 KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 10/2018 S. 611 HAAAG-71959
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