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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 10 R 1637/17

Gesetze: SGB IV § 7a; SGB IV § 28p

Leitsatz

Leitsatz:

Der Umstand, dass nach dem , die sog. "Kopf und Seele"-Rechtsprechung im Rahmen von Statusbeurteilungen keine Bedeutung hat, begründet für die Zeit vor dieser Entscheidung des BSG keinen Vertrauensschutz.

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 1872 Nr. 36
UAAAG-71865

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 22.12.2017 - L 10 R 1637/17

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