Online-Nachricht - Montag, 05.02.2018

Verfahrensrecht | Erlasse zum Sturmtief Friederike (FinMin)

Das Hessische Ministerium der Finanzen sowie das Niedersächsische Finanzministerium haben steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch das Sturmtief Friederike verursachten Schäden im Januar 2018 erlassen ( sowie .

Die nahezu inhaltsgleichen Erlasse enthalten zur Entlastung der vom Sturmtief Friederike Betroffenen u.a. folgende Maßnahmen:

  • Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen

  • Entschärfung bei Verlust von Buchführungsunterlagen

  • Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden

  • Sonderabschreibungen bei Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter

  • Bildung von Rücklagen für die Ersatzbeschaffung unbeweglicher und beweglicher Anlagegüter

  • Regelung zur Behandlung von Entschädigungen

  • Anerkennung von Erhaltungsaufwand für die Wiederherstellung beschädigter Betriebsgebäude und beschädigter beweglicher Anlagegüter

  • Sofortiger BA-Abzug für die Beseitigung von Unwetterschäden am Grund und Boden

  • Verteilung des besonderen Erhaltungsaufwand größeren Umfangs

  • Sonderregelungen für die Land- und Forstwirtschaft

  • Regelungen für den Wiederaufbau von ganz oder teilweise zerstörten Vermietungsobjekten

  • Lohnsteuerliche Behandlung der Unterstützung an Arbeitnehmer sowie von Arbeitslohnspenden

  • Berücksichtigung der Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung) als außergewöhnliche Belastungen

  • Erlassmaßnahmen im Bereich der Grund- und Gewerbesteuer

Hinweis:

Die Erlasse sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums der Finanzen sowie des Niedersächsischen Finanzministeriums veröffentlicht.

Quelle: FinMin Hessen, Pressemitteilung v. 02.02.2018 sowie Niedersächsisches Finanzministerium, Pressemitteilung v. 30.01.2018

Fundstelle(n):
NWB LAAAG-71774