Verfahrensrecht | Erlasse zum Sturmtief Friederike (FinMin)
Das Hessische Ministerium der Finanzen sowie das Niedersächsische Finanzministerium haben steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch das Sturmtief Friederike verursachten Schäden im Januar 2018 erlassen ( sowie .
Die nahezu inhaltsgleichen Erlasse enthalten zur Entlastung der vom Sturmtief Friederike Betroffenen u.a. folgende Maßnahmen:
Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen
Entschärfung bei Verlust von Buchführungsunterlagen
Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden
Sonderabschreibungen bei Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter
Bildung von Rücklagen für die Ersatzbeschaffung unbeweglicher und beweglicher Anlagegüter
Regelung zur Behandlung von Entschädigungen
Anerkennung von Erhaltungsaufwand für die Wiederherstellung beschädigter Betriebsgebäude und beschädigter beweglicher Anlagegüter
Sofortiger BA-Abzug für die Beseitigung von Unwetterschäden am Grund und Boden
Verteilung des besonderen Erhaltungsaufwand größeren Umfangs
Sonderregelungen für die Land- und Forstwirtschaft
Regelungen für den Wiederaufbau von ganz oder teilweise zerstörten Vermietungsobjekten
Lohnsteuerliche Behandlung der Unterstützung an Arbeitnehmer sowie von Arbeitslohnspenden
Berücksichtigung der Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung) als außergewöhnliche Belastungen
Erlassmaßnahmen im Bereich der Grund- und Gewerbesteuer
Die Erlasse sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums der Finanzen sowie des Niedersächsischen Finanzministeriums veröffentlicht.
Quelle: FinMin Hessen, Pressemitteilung v. 02.02.2018 sowie Niedersächsisches Finanzministerium, Pressemitteilung v. 30.01.2018
Fundstelle(n):
NWB LAAAG-71774