Online-Nachricht - Freitag, 02.02.2018

Europa | Online shoppen ohne Grenzen (Europäisches Parlament)

Wer online einkauft, soll bald einen besseren grenzübergreifenden Zugriff auf Waren und Buchungen etwa von Hotelzimmern, Mietwagen oder Konzertkarten erhalten. Über entsprechende neue Regeln für ein Verbot ungerechtfertigten Geoblockings wurde am im Europäischen Parlament abgestimmt.

Hintergrund: Die Geoblocking-Verordnung wurde am von den Verhandlungsführern des Parlaments und des Rates vorläufig verabschiedet. Die neuen Vorschriften werden neun Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.

Das Europäische Parlament führte hierzu u.a. aus:

  • Händler müssen Online-Käufer aus einem anderen EU-Land genauso behandeln wie einheimische Kunden, d.h. ihnen Zugang zu gleichen Preisen oder Verkaufsbedingungen gewähren – wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:

    • Der Zielort der Bestellung (z.B. von Haushaltsgeräten, Elektronik, Kleidung) ist ein Mitgliedstaat, den der Gewerbetreibende in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Lieferziel ausweist, oder Kunde und Verkäufer vereinbaren einen Ort zur Abholung in einem solchen EU-Land;

    • Es handelt sich um elektronisch erbrachte, nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen wie zum Beispiel Cloud-Dienste, Data-Warehousing, Webhosting oder die Bereitstellung von Firewalls;

    • Die erworbene Dienstleistung wird in den Räumlichkeiten des Anbieters oder an einem Standort, an dem der Anbieter tätig ist, erbracht, wie Hotelunterbringung, Sportveranstaltungen, Autovermietung sowie Eintrittskarten für Musikfestivals oder Freizeitparks.

  • Digitale urheberrechtlich geschützte Inhalte wie E-Books, Musik oder Online-Spiele fallen vorerst nicht unter die neuen Regeln. Auch audiovisuelle und Transportdienstleistungen sind vorerst vom Anwendungsbereich ausgenommen.

Hinweis:

Die Verhandlungsführer des Parlaments haben eine Überprüfungsklausel in das Gesetz aufgenommen, die die EU-Kommission verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren zu prüfen, ob das Verbot von Geoblocking auf urheberrechtlich geschützte Inhalte ausgeweitet werden sollte.

Aktualisierung am :
Am trat die neue europäische Verordnung gegen ungerechtfertigtes Geoblocking in Kraft. Sie gilt ab dem .

Quelle: EP, Tagesordnung der Plenarsitzung v. 05.-08.02.2018 sowie Pressemitteilung v. 06.02.2018 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB RAAAG-71652