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BFH 24.10.2017 II R 40/15, NWB 6/2018 S. 318

Bewertungsrecht | Berücksichtigung von Sanierungskosten in einem Sachverständigengutachten

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Zur Ordnungsmäßigkeit eines Sachverständigengutachtens gehören methodische Qualität und eine zutreffende Erhebung und Dokumentation der Begutachtungsgrundlagen. (2) Ist im Ertragswertverfahren dem schlechten Zustand eines Gebäudes bei Erträgen, Bewirtschaftungskosten und Restnutzungsdauer nicht Rechnung getragen worden, können Instandsetzungskosten durch Abschläge zu berücksichtigen sein. Aus dem Gutachten muss sich jedoch ergeben, wie sich die Mängel und Schäden auf den Verkehrswert auswirken. (3) Je weniger unmittelbare tatsächliche Erkenntnisse des Sachverständigen vorliegen, umso geringer ist der Nachweiswert des Gutachtens.

Anmerkung:

Der niedrigere gemeine Wert von Grundstücken gem. § 138 Abs. 4 BewG lässt sich danach nur durch subst...

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