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FG Baden-Württemberg 11.07.2017 5 K 1091/15, BBK 3/2018 S. 103

Bilanzierung | Teilwerterhöhung auf Darlehensverbindlichkeit in Schweizer Franken

Nach dem FG Baden-Württemberg ist ab dem Jahr 2011 eine Teilwerterhöhung bei Verbindlichkeiten in Schweizer Franken zulässig: Denn am hat die Schweizerische Nationalbank einen Mindestkurs von 1,20 CHF festgelegt und damit die wirtschaftlichen und finanzpolitischen Daten fundamental verändert.

Die Klägerin hatte in den Jahren 2003 bis 2007 unbefristete Darlehen i. H. von ca. 1,5 Mio. CHF aufgenommen. Diese valutierten zum noch i. H. von ca. 730.000 €. In den Folgejahren stieg der Wert auf ca. 1,1 Mio. € (), 1,15 Mio. € () und 1,16 Mio. € (). Das FG erkannte die Teilwerterhöhungen auf den und an, nicht aber die Teilwerterhöhung auf den ; denn im Jahr 2010 war noch kein Beschluss der Schweizerischen Nationalbank ...

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