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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 6 K 1598/16 K EFG 2018 S. 309 Nr. 4

Gesetze: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2, AO § 14, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einer gemeinnützigen Stiftung – Einkünfte aus Beteiligung an Publikums-GmbH & Co. KG

Leitsatz

  1. Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, bei der der Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist, begründet einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

  2. Die Besonderheiten einer Publikums-GmbH & Co. KG stehen der Qualifikation ihrer Kommanditisten als Mitunternehmer eines gewerblichen Unternehmens nicht entgegen.

  3. Ein Minderheitskommanditist kann ungeachtet seiner durch eine Mehrheitsklausel beschränkten Stimm- und Widerspruchsrechte Mitunternehmerinitiative entfalten, da die Ausübung der Mehrheitsmacht durch die Treuepflicht der Mehrheit gegenüber der Minderheit eingeschränkt wird (vgl. , DStR 2014, 2403).

  4. Auch eine Klausel im Gesellschaftsvertrag, nach der ein Gesellschafter aus wichtigem Grund zum Buchwert aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann, berührt die Stellung eines Minderheitskommanditisten als Mitunternehmer nicht.

Fundstelle(n):
AO-StB 2018 S. 142 Nr. 5
BB 2018 S. 150 Nr. 4
BB 2018 S. 2728 Nr. 46
DStR 2018 S. 10 Nr. 49
DStRE 2019 S. 282 Nr. 5
DStZ 2018 S. 175 Nr. 6
EFG 2018 S. 309 Nr. 4
ErbStB 2018 S. 113 Nr. 4
FAAAG-71199

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 18.12.2017 - 6 K 1598/16 K

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