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NWB Nr. 5 vom Seite 241

Flexiblere MwSt-Sätze und Erleichterungen für KMU

[i] EU-Kommission, Pressemitteilung v. 18.1.2018 Die EU-Kommission hat am neue Rechtsvorschriften vorgeschlagen, um den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung der MwSt-Sätze einzuräumen und das steuerliche Umfeld für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verbessern.

Mehr Flexibilität: Die Mitgliedstaaten können derzeit einen ermäßigten Steuersatz von 5 % auf zwei unterschiedliche Kategorien von Gütern in ihrem Land anwenden. Einige Mitgliedstaaten nutzen außerdem spezielle Ausnahmeregelungen mit noch geringeren Steuersätzen.

Neben einem [i]Mehr ermäßigte Sätze möglichMwSt-Normalsatz von mindestens 15 % könnten die Mitgliedstaaten von nun an

  • zwei ermäßigte Steuersätze zwischen 5 % und dem vom Mitgliedstaat gewählten Normalsatz,

  • eine MwSt-Befreiung („Nullsatz“)

  • sowie einen ermäßigten Satz zwischen 0 % und den ermäßigten Sätzen festlegen.

[i]Liste von Gütern, für die mindestens der Normalsatz giltDie derzeitige, komplizierte Liste von Gegenständen und Dienstleistungen, für die ermäßigte Steuersätze anwendbar sind, würde durch einen neue Liste von Gütern (wie Waffen, alkoholische Getränke, Glücksspiele und Tabak) ersetzt, auf die stets der Normalsatz von 15 % oder ein höherer Satz angewandt werden...

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