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BFH 11.07.2017 I R 88/15, IWB 2/2018 S. 42

BFH | Keine Kürzung des Hinzurechnungsbetrags gem. § 8 Nr. 5 GewStG um Teilwertabschreibungen

(1) Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG für von der Körperschaftsteuer befreite Dividenden wird nicht um Teilwertabschreibungen auf Aktien im Streubesitz, die dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 KStG unterfallen, gemindert (Bestätigung von NWB SAAAC-65363). (2) Eine teleologische Extension des Wortlauts des § 8 Nr. 5 GewStG kommt nicht in Betracht.

Hinweis:

Die Klin. hatte in den Jahren 2009 und 2011 jeweils eine Dividendenausschüttung ihrer Tochtergesellschaft A AG (Beteiligung unter 2 %) vereinnahmt, welche überwiegend aus Gewinnen aus der Veräußerung der Vermögenssubstanz der A AG gespeist war. Da sich der Wert der Anteile [i]Gesetzgeber wollte erkennbar substanzbezogene Aufwendungen nicht entlasten an der A AG deutlich reduziert hatte, nahm die Klin. jeweils eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung auf die Beteiligung um den Betrag d...

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