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Sächsisches FG Urteil v. - 5 K 133/17 EFG 2018 S. 363 Nr. 5

Gesetze: EStG § 9 Abs. 4 S. 8, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 4a, EStG § 9 Abs. 6, GG Art. 3 Abs. 1

Zum Zwecke eines vollzeitigen Studiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme besuchte Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Leitsatz

§ 9 Abs. 4 S. 8 EStG, wonach als erste Tätigkeitsstätte auch eine Bildungseinrichtung gilt, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 363 Nr. 5
GStB 2018 S. 225 Nr. 7
SAAAG-70470

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Sächsisches FG, Urteil v. 13.12.2017 - 5 K 133/17

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