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StuB 2/2018 S. 80

Umsatzsteuer | Behandlung von Rabatten an private Krankenkassen

Der EuGH hat zur Auslegung des Art. 90 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie im Zusammenhang mit an private Krankenkassen gewährte Rabatte entschieden ( „Boehringer Ingelheim Pharma“).

Hintergrund: Pharmazeutische Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Rabatte bzw. Abschläge zu gewähren. Das BMF unterscheidet in Bezug auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung danach, wer Begünstigter bzw. Zahlungsempfänger der Beträge ist und inwieweit dieser in der umsatzsteuerrechtlichen Leistungskette eingebunden ist. So werden Abschläge an gesetzliche Krankenkassen als Entgeltminderung anerkannt, Abschläge an Unternehmen der privaten Krankenversicherung dagegen nicht ( NWB GAAAE-22654, BStBl 2012 I S. 1170).

Sachverhalt und Verfahrensgang: Im Ausgan...

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