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BFH 11.07.2017 I R 88/15, StuB 2/2018 S. 75

Keine Kürzung des Hinzurechnungsbetrags gem. § 8 Nr. 5 GewStG um Teilwertabschreibungen

Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG für von der Körperschaftsteuer befreite Dividenden wird nicht um Teilwertabschreibungen auf Aktien im Streubesitz, die dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 KStG unterfallen, gemindert (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 76/06 NWB SAAAC-65363, BFH/NV 2008 S. 247). Eine teleologische Extension des Wortlauts des § 8 Nr. 5 GewStG kommt nicht in Betracht (Bezug: § 8 Nr. 5, § 9 Nr. 2a, Nr. 7 GewStG; § 3c, § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG; § 8b Abs. 3 Satz 3, Abs. 5 KStG).

Praxishinweise

Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags werden nach § 8 Nr. 5 GewStG u. a. die nach § 8b Abs. 1 KStG außer Ansatz bleibenden Gewinnanteile (Dividenden), soweit sie nicht die Voraussetzungen des § 9 Nr. 2a oder 7 GewStG erfüllen, nach Abzug der mit diesen Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben hinzugerechnet, soweit diese nach § 3c EStG oder § 8b Abs. 5 und 10 KStG unberücksichtigt bleiben. § 8 Nr. 5 GewStG verweist a...

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