Online-Nachricht - Donnerstag, 18.01.2018

Investmentsteuer | Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale (BMF)

Das BMF gibt den Basiszins bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 InvStG in der ab dem geltenden Fassung erforderlich ist (/14/10001 :038).

Hintergrund: Zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 InvStG in der ab geltenden Fassung ist der sogenannte Basiszins erforderlich. Der Basiszins ist gemäß § 18 Abs. 4 InvStG 2018 aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet.

Die Deutsche Bundesbank hat auf den anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 0,87 Prozent errechnet.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB OAAAG-70172