Kommunale Gebühren
1. Aufl. 2018
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Erster Teil: Systematische und rechtliche Grundlagen
§ 1 System der Kommunalabgaben
1Mit den Gebühren steht „nur“ eine besondere Finanzquelle der Gemeinden, ein Ausschnitt aus der kommunalen Einnahmewirtschaft inmitten. Systematisch gehören Gebühren – wie Steuern und Beiträge – zu den öffentlichen Abgaben, d. h. sie sind kraft öffentlichen Rechts von Hoheitsträgern beanspruchte Geldleistungen zur Erzielung von Einnahmen. Abgaben stellen entweder ein öffentlich-rechtliches Entgelt für bestimmte Leistungen der öffentlichen Verwaltung dar (Gebühren und Beiträge) oder dienen dazu, der abgabenberechtigten Körperschaft allgemeine oder zweckgebundene Haushaltsmittel zu verschaffen (Steuern) oder als interventionistisches Instrument bestimmte öffentliche Aufgaben zu verwirklichen oder zu fördern (Sonderabgaben sowie Ausgleichs- und Lenkungsabgaben). Für die Rechtsnatur einer Abgabe kommt es weder auf die Bezeichnung noch auf die konkrete haushaltsmäßige Behandlung durch den Gesetz- bzw. Satzungsgeber an. Entscheidend ist vielmehr der materielle Gehalt, der durch Auslegung festzustellen ist.
I. Kommunale Finanzautonomie
2Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistet...