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Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht. Sind selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände zum Verkauf bestimmt und damit dem Umlaufvermögen zuzuordnen, besteht hingegen sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz eine Aktivierungspflicht.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0043 | Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände |
0044 | EDV-Software | |
0045 | Lizenzen und Franchiseverträge | |
0046 | Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte | |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4823 | Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände |
Andere aktivierte Eigenleistungen | 8995 | Aktivierte Eigenleistungen zur Erstellung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte u... |