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BBK Nr. 2 vom

Rückstellungen für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Falco Hänsch

Den ausführlichen Beitrag finden sie .

I. Rechtslage nach dem ElektroG 2015

Durch [i]Ausweitung der Rücknahmeverpflichtung auf Händlerdas Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom (ElektroG 2015) wurden die Rücknahmepflichten für ausgediente Elektrogeräte neu geregelt.

Das Gesetz ist am in Kraft getreten. Die Hersteller von Elektrogeräten sind der Vorgängerregelung entsprechend und in vergleichbarem Umfang zur Abholung und Entsorgung von Altgeräten verpflichtet. Neben den Herstellern sind nunmehr aber erstmals auch Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 qm zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektrogeräten verpflichtet.

Nach einer Übergangsregelung erstreckt sich die Rücknahmepflicht seit dem auch auf entsprechende Online-Händler.

Für Altgeräte mit einer Abmessung von mehr als 25 cm besteht eine Rücknahmepflicht für den Händler nur, wenn der Kunde ein neues Elektrogerät der gleichen Art erwirbt. Die Rücknahme von Altgeräten bis zu einer Abmessung von 25 cm darf dagegen nicht an den Kauf eines Neugeräts geknüpft werden. Die ...

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