Online-Nachricht - Montag, 15.01.2018

Datenschutz | Anwendung der DSGVO und der AO (BMF)

Das BMF veröffentlicht ein Schreiben zur Neuregelungen durch die Datenschutz-Grundverordnung und Änderungen der AO durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes ().

Hintergrund: Ab dem ist die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates v. zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ziel der DSGVO ist ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten.

Ihrem Charakter als Grundverordnung folgend, enthält die DSGVO konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge sowie mehrere Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber. Durch das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU v. (BGBl. I S. 2097) und das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. (BGBl. I S. 2541) wurden das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das FVG und die AO mit Wirkung ab dem an die DSGVO angepasst.

In seinem 34-seitigen Schreiben führt das BMF folgende Punkte weiter aus:

  • Anwendungsbereich der DSGVO und der Datenschutzvorschriften der AO sowie der Steuergesetze

  • Verarbeitung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden

  • Steuergeheimnis (§ 30 AO)

  • Rechte der betroffenen Person (Art. 12 bis 22 DSGVO, §§ 32a bis 32f AO)

  • Datenschutzaufsicht

  • Rechtsschutz

  • Informationspflichten bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 und 34 DSGVO)

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB JAAAG-69816