Verfahrensrecht | Steuergeheimnis (BMF)
Das BMF passt sein Schreiben zum Steuergeheimnis bzw. zu Mitteilungen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern mit Wirkung ab dem an die Rechtsänderungen der DSGVO und AO an und fasst es zugleich insgesamt neu ().
Hierzu führt das BMF folgende Punkte weiter aus:
Mitteilungen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren
Mitteilungen außerhalb eines Strafverfahrens
Dritte
Dieses Schreiben tritt
mit Wirkung ab
an die Stelle des
und des
.
Das
Schreiben ist auf der
Homepage des BMF
veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in
Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
NWB AAAAG-69806