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BFH 27.09.2017 XI R 15/15, BBK 2/2018 S. 55

Umsatzsteuer | Keine Schweigepflicht bei Zusammenfassender Meldung

Ein Rechtsanwalt, der wegen Rechtsberatungsleistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten eine Zusammenfassende Meldung abgeben muss, kann die erforderlichen Angaben nicht unter Hinweis auf seine anwaltliche Schweigepflicht verweigern.

Zwar [i]Mandant hat der Offenlegung zugestimmterfährt das FA aufgrund der Angabe der USt-Identifikationsnummer seines Mandanten vom Mandantschaftsverhältnis. Es ist aber von einer konkludenten Zustimmung des ausländischen Mandanten in diese Offenlegung auszugehen; denn der Mandant hat dem deutschen Anwalt immerhin seine Identifikationsnummer mitgeteilt und musste wissen, dass diese dem FA in Deutschland mitgeteilt wird.

Hinweis:

Der [i]USt-Pflicht wird in anderen EU-Staat verlagert unternehmerische EU-Mandant teilt dem Anwalt seine Identifikationsnummer mit, damit der Beratungsumsatz im EU-Ausland besteuert wird und der deutsche Anwal...

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