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BMF 21.12.2017 IV C 5 - S 2334/08/10005-10, BBK 2/2018 S. 54

Lohn und Gehalt | Sachbezugswerte für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab 2018

Das BMF hat die aus der Sozialversicherungsentgeltverordnung abgeleiteten Werte für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer für das Jahr 2018 bekannt gegeben. Danach beträgt der Wert für Mahlzeiten für ein Mittag- oder Abendessen 3,23 € (bisher 3,17 €) und für ein Frühstück 1,73 € (bisher 1,70 €).

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