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BGH 14.12.2017 III ZR 117/17, NWB 3/2018 S. 88

Schadensersatz | Kein Schaden bei zu viel geleisteter Arbeit

Zu viel geleistete Arbeit ist kein Schaden i. S. des deutschen Schadensersatzrechts. Das EU-Recht gebietet es nicht, bei der Anwendung des § 852 BGB einen von der deutschen Rechtslage abweichenden Schadensbegriff zugrunde zu legen.

Anmerkung:

Der Kläger, ein deutscher Feuerwehrmann, verlangte im Anschluss an einen verjährten unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch aus § 852 Satz 1 BGB einen finanziellen Ausgleich für zu viel geleisteten Dienst. Der EuGH geht bei unionsrechtswidrig geleisteter Zuvielarbeit von einem Schaden aus, der einen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch des im öffentlichen Sektor beschäftigten Arbeitnehmers auslöst (vgl. NWB NAAAD-58063). Allerdings betont der EuGH, dass im Falle des unionsrechtlichen Staatshaf...

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