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NWB direkt Nr. 3 vom Seite 41

Rechengrößen und Beitragssätze in der Sozialversicherung 2018

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAG-69248 Wie zu jedem Jahreswechsel ändert sich auch zum wieder eine Reihe von Rechengrößen in der Sozialversicherung. Während bei den Beitragsbemessungsgrenzen und der Bezugsgröße die üblichen Steigerungen im Rahmen der allgemeinen Einkommensentwicklung zu vermelden sind, kann bei den Beitragssätzen durchweg „keine Änderung“ gemeldet werden; eine Ausnahme bildet lediglich die marginale Senkung des Rentenversicherungs-Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte.

Ausführlicher Beitrag s. .

Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)


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Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung 
59.400 € 
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung
53.100 € 

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)


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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
4.425 €/Monat, 53.100 €/Jahr
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung West
6.500 €/Monat, 78.000 €/Jahr
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost:
5.800 €/Monat, 69.600 €/Jahr
Knappschaftliche Rentenversicherung West
8.000 €/Monat, 96.000 €/Jahr
Knappschaftliche Rentenversicherung Ost
7.150 €/Monat, 85.800 €/Jahr

Bezugsgröße


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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
3.045 €/Monat, 36.540 €/Jahr

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