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Beiträge für Straßenausbau als Handwerkerleistungen
Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung sind nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz keine haushaltsnahen Handwerkerleistungen i. S. des § 35a Abs. 3 EStG. Der nach dem (BStBl 2014 II S. 882) erforderliche räumlich-funktionale Zusammenhang einer öffentlichen Erschließungsmaßnahme sei nicht gegeben, wenn durch die Maßnahme keine Anbindung des Haushalts an das öffentliche Verkehrsnetz oder an das Versorgungsnetz erfolge, sondern allgemeine öffentliche Einrichtungen unabhängig vom Haushalt des Steuerpflichtigen errichtet würden.