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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 06 | Anlage EÜR: Neue Vorgehensweise bei Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen

Wer seinen Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss dem Finanzamt die Anlage EÜR elektronisch übermitteln. Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 wird das nur noch mit elektronischer Authentifizierung akzeptiert. Eine Neuerung gibt es zudem, was die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen angeht. Diese ist dem Finanzamt durch Übermittlung einer berichtigten Anlage EÜR für das Jahr anzuzeigen, in dem der Abzugsbetrag berücksichtigt wurde.

Wer seinen Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss dem Finanzamt die Anlage EÜR elektronisch übermitteln. Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 wird dabei eine elektronische Authentifizierung verlangt. Zudem gibt es eine wichtige Neuerung, was die Eintragungen zu Investitionsabzugsbeträgen angeht. Darauf hat das Bundesfinanzministerium hingewiesen.

Für die Veranlagungsjahre bis 2016 gab es in der Anlage EÜR einen Abschnitt zur Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen. Der ist bei dem Formular für 2017 weggefallen. Die Rückgängigmachung von Abzugsbeträgen ist dem Finanzamt nunmehr durch die Übermittlung einer berichtigten Anlage EÜR für das Jahr anzuzeigen, in dem der...

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