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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 19 | Umsatzsteuer: Heileurythmische Heilbehandlung kann steuerfrei sein

Der Nachweis der erforderlichen Berufsqualifikation kann sich nach einem aktuellen Urteil des BFH aus der Zulassung eines Heileurythmisten zur Teilnahme an den Verträgen mit gesetzlichen Krankenkassen zur Integrierten Versorgung mit anthroposophischer Medizin nach §§ 140a ff. SGB V ergeben. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf sämtliche heileurythmische Heilbehandlungsleistungen des Leistungserbringers.

Der Bundesfinanzhof hat einer Heileurythmistin die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG zuerkannt.

Nach dieser Vorschrift sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin umsatzsteuerfrei, die durchgeführt werden im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit. Die Heileurythmie ist eine Bewegungstherapie, die zur a nthroposophischen Medizin gehört. Neben der naturwissenschaftlichen Betrachtung wird die seelischgeistige Ebene des Patienten in die Behandlung mit einbezogen.

Für Heileurythmisten gibt es in Deutschland bislang keine berufsrechtliche Regelung. Dies schließt jedoch nach dem Urteil des XI. Senats des BFH die Steuerbefreiung nicht aus. Entscheidend war für die Richter, dass die Klägerin als Mitglied d...

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