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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 12 | Lohnsteuer: Fahrtkostenerstattungen des Arbeitgebers müssen überprüfbar sein

Das FG Saarland hat entschieden, dass dem Arbeitnehmer erstattete Fahrtkosten nur dann steuerfrei sind, wenn der Arbeitgeber zeitnah Unterlagen erstellt und aufbewahrt, anhand derer dem Finanzamt eine Überprüfung im Einzelfall möglich ist. Dies gilt auch dann, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber übereinstimmend bestätigen, dass die Fahrtkosten im Wege der Einzelabrechnung und unterhalb der gesetzlich zulässigen Pauschbeträge erstattet wurden.

Vor einem möglicherweise teuren Fehler sollten Sie alle Mandanten warnen, die ihren Mitarbeitern bei Auswärtstätigkeiten die Fahrtkosten steuerfrei erstatten.

Das Finanzgericht des Saarlandes hat rechtskräftig entschieden: Die einem Arbeitnehmer erstatteten Fahrtkosten sind nur dann nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber zeitnah Unterlagen erstellt und aufbewahrt, anhand derer dem Finanzamt eine Überprüfung im Einzelfall möglich ist. Es soll nicht ausreichen, wenn der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber übereinstimmend bestätigen, dass die Fahrtkosten im Wege der Einzelabrechnung und unterhalb der gesetzlich zulässigen Pauschbeträge erstattet wurden.

Die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung erlaubt es zwar, steuerfrei ausgezahlte Beträge im Lohnkonto in einer Summe auszuweisen. D...

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