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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 10 | Schulgeld: Sonderausgabenabzug bei Vorbereitung auf einen staatlich anerkannten Abschluss

Der Sonderausgabenabzug für Schulgeld beim Besuch von Privatschulen zur Vorbereitung auf einen staatlich anerkannten Schul- oder Berufsabschluss nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG setzt nach einem erfreulichen Urteil des BFH entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung keine Bescheinigung der zuständigen Schulbehörde in einem Grundlagenbescheid voraus. Die Finanzbehörde muss vielmehr selbst prüfen, ob die Privatschule ordnungsgemäß auf den Abschluss vorbereitet.

Das Schulgeld für den Besuch bestimmter Privatschulen, die sich in der Verantwortung eines nichtstaatlichen Schulträgers befinden, kann als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Und zwar in Höhe von 30 % – ohne die Kosten für die Beherbergung, die Betreuung und die Verpflegung. Maximal abzugsfähig sind 5.000 € im Jahr pro Kind und Elternpaar. Der Bundesfinanzhof hat jetzt eine wichtige Zweifelsfrage zum Schulgeld geklärt – zu Gunsten von betroffenen Eltern.

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG sind zwei Fälle zu unterscheiden. Begünstigt sind zum einen Privatschulen, die zu einem allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führen, der von der zuständigen Schulbehörde anerkannt wird. Dies muss durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden. Das steh...

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