Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 11.05.1989 IV R 152/86

Einkommensteuer; | keine vermögensverwaltende Tätigkeit bei Bearbeitung von Personalangelegenheiten im Auftrag des Konkursverwalters (§§ 15, 18 EStG)

Für die Anwendung des § 18 Abs.1 Nr.3 EStG reicht es aus und ist auch erforderlich, daß die Tätigkeit den im Gesetz genannten Tätigkeiten ähnlich ist. Als vermögensverwaltende Tätigkeit ist die Tätigkeit des Konkursverwalters und die des Zwangsverwalters i.S. der §§ 146 ff. ZVG anzusehen. Die Bearbeitung von Personalangelegenheiten im Auftrag des Konkursverwalters ist jedoch keine vermögensverwaltende Tätigkeit ().

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen