Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge – örtliche Zuständigkeit für die Einspruchsentscheidung bei Zuständigkeitswechsel?
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Ist für die Entscheidung über den Einspruch gegen einen Abrechnungsbescheid, mit dem Säumniszuschläge festgesetzt worden sind, trotz Zuständigkeitswechsel das Finanzamt zuständig, das den Bescheid erlassen hat?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
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Fundstelle(n):
SAAAG-68598