Arbeitshilfe September 2018

Beschränkte Abziehbarkeit von Aufwendungen eines Raststättenbetreibers für die kostenlose Verpflegung von Busfahrern mit dem Ziel, diese zum Ansteuern seiner Raststätten zu motivieren?

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Sind die Aufwendungen eines Betreibers von Autobahnraststätten für die kostenlose Bewirtung von Busfahrern, die diese Raststätten mit einem mit potentiellen Kunden gefüllten Bus ansteuern, nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG beschränkt als Betriebsausgabe abziehbar oder ist die Rückausnahme des § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG anwendbar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB HAAAG-68580