Beiträge an die inländische Rentenversicherung als Sonderausgaben
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In welchem Umfang können inländische Altersvorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, die in einem Zusammenhang mit ausländischen (hier: Schweizer) Einkünften stehen, die im Ausland versteuert werden und die zu einer nachgelagerten Besteuerung der Rente im Inland führen, als beschränkt abziehbare Sonderausgaben abgezogen werden?
Verstößt die Regelung des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG gegen die folgerichtige Umsetzung des Alterseinkünftegesetzes, wenn der Kläger die Aufwendungen weder im Tätigkeitsstaat (als beschränkt Steuerpflichtiger) noch im Inland (als unbeschränkt Steuerpflichtiger) als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen kann?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
KAAAG-68579