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NWB direkt Nr. 1 vom Seite 19

Wichtige Entscheidungen zum GmbH-Recht 2017

Dr. Rüdiger Werner

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAG-68561 Das GmbH-Recht hat sich im Laufe des Jahres 2017 weiterentwickelt. So hat der Gesetzgeber im Zuge der Einführung eines Transparenzregisters durch das am in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (BGBl 2017 I S. 1822) den die Gesellschafterliste regelnden § 40 GmbHG novelliert. Auch die Rechtsprechung hat sich mit der Gesellschafterliste auseinandergesetzt. Weitere wichtige Urteile betreffen das Verfahren der Kapitalerhöhung, das Recht der Kapitalerhaltung sowie das Recht des Versammlungsleiters zur Feststellung von Gesellschafterbeschlüssen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Das neue Transparenzregister und die Gesellschafterliste

[i]Mitteilungen zu den wirtschaftlich Berechtigten einer juristischen PersonDer Gesetzgeber hat mit dem am in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie u. a. das Geldwäschegesetz (GwG) geändert und ein Transparenzregister eingeführt. Es besteht nunmehr eine Pflicht für juristische Personen, bestimmte Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten zu machen (§ 20 GwG).

[i]Korrekt geführte Gesellschafterliste macht Mitteilungen zum Transparenzregister entbehrlichEine solche Mitteilung ist jedoch entbehrlich (§ 20 Abs. 1 GwG), wenn die entsprechenden Angaben sich bereits aus Eintragungen und Dokumenten ergeben, die elektronisch in anderen öffentlichen ...

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